Mitgliedsbeiträge ab 1.1.2015
Kinder bis zum 12. Lebensjahr |
12,00 € |
Wenn Elternteil/Großelternteil Mitglied im BSV ist (Dieser Beitrag ist letztmalig, in dem Jahr des 12. Geburtstages, fällig.) |
9,00 € |
Männer ab dem 21. Lebensjahr |
60,00 € |
Frauen ab dem 21. Lebensjahr |
60,00 € |
Wenn Ehemann Mitglied im BSV ist |
51,00 € |
(Nach Scheidung wird Vollbeitrag fällig) |
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(Dieser Beitrag ist, erstmalig in dem Jahr des 21. Geburtstages fällig.) |
Der Beitrag wird halbjährig fällig, bleibt aber innerhalb eines Jahres gleich. Kündigung der Mitgliedschaft kann zum 31.12. erfolgen.